Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungs- und Wahldaten 2010

  • 7. März 2010 / Eidg. Abstimmungen und Wahl eines Mitgliedes in den Bezirksschulrat 
  • 13. Juni 2010
  • 26. September 2010
  • 28. November 2010 

 

Weitere Blanko-Abstimmungsdaten

Der Bundesrat hat die Abstimmungstermine bis ins Jahr 2020 festgesetzt.

Blanko-Abstimmungstermine bis 2020

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:


Abstimmungs- und Wahlergebnisse

Die Abstimmungsresultate der Eidgenossenschaft finden Sie auf www.admin.ch und die des Kanton Aargau auf www.ag.ch. Die aktuelle Resultate der Gemeinde Staufen finden Sie jeweils auf der Homepage oder in den Anschlagkästen.

Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort Eingang Turnhalle Staufen
Sonntag 08.30 - 09.00 Uhr

Wahlbüro

Zusammensetzung des Wahlbüros

Die Organisation der Abstimmungen und Wahlen obliegt der Gemeindekanzlei.

Rechtliche Grundlagen

Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Schweizer BürgerInnen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Gemeindehausbriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
  • Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei.