5603 Staufen
Tel. 062 886 10 10
Fax 062 886 10 20
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Nicole Bill
Gemeindeschreiber-Stv.
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Mike Barth
Gemeindeschreiber
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Arbeitslose Personen müssen sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen wollen, persönlich auf dem Arbeitsamt der Wohngemeinde melden. Das Arbeitsamt händigt das Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“ kostenlos aus. Anschliessend muss sich der/die Antragsteller/in innerhalb von 24 Stunden (ein Arbeitstag), oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, auf dem zuständigen RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden.
In Staufen wohnhafte Arbeitslose werden dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Suhr zugewiesen. Das RAV führt mit den Arbeitslosen Beratungs- und Vermittlungsgespräche durch und leistet Bewerbungshilfe. Die Versicherten haben sich in der Regel zweimal monatlich zu einem Beratungs- bzw. Kontrollgespräch auf dem RAV zu melden. Bestandteil dieser Gespräche ist die Kontrolle der persönlichen Arbeitsbemühungen und die Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Bernstrasse West 73
5034 Suhr
Tel. 062 855 02 02
Fax 062 855 02 00
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Anmeldezeiten für die erste Meldung
Montag - Mittwoch und Freitag
09.00 Uhr - 11.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
10.00 Uhr - 11.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr