Militär

Auslandaufenthalt / Auslandurlaub

Folgende Merkpunkte sind zu beachten.

Dienstverschiebungen

Falls Sie den WK verschieben müssen, müssen Sie ein begründetes Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen (Bestätigung Arbeitgeber, Sprachaufenthalt, Schulbestätigung usw.) unter Beilage des Dienstbüchleins an folgende militärische Stelle des Kantons senden:

Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando
Rohrerstrasse 7
Postfach
5001 Aarau

Ein entsprechendes Formular und Hinweise zum Gesuch finden Sie im Internet.

Organisation und Aufgaben

Wer ist meldepflichtig?

Militär - und Zivilschutzangehörige bleiben der militärischen Meldepflicht (Adress- und Wohnortsänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis mindestens zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollendet haben.
Die Dienstpflicht ist in Art. 13 Militärgesetz geregelt.

Sektionschef

Rolf Bohler
Postgasse 11a
5603 Staufen
Tel. 062 892 33 70

Der Sektionschef ist zusammen mit dem Kreiskommando des Kantons Aargau die militärische Auskunfts-, Beratungs- und Kontrollstelle für alle Wehrpflichtigen. Zudem ist er für die Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes die erste Kontaktstelle.

Schiesswesen und -pflicht

Über die Schiesspflicht gibt das Plakat «Obligatorische Übungen» in den Anschlagkästen Auskunft. Ebenso sind die Schiessdaten im Internet abrufbar.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Sektionschef (Tel. 062 892 33 70) gerne zur Verfügung. Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.vbs.ch im Internet.

WK-Daten (Kurs- und Schultableau)

Die Daten der Grundausbildungs- und Fortbildungsdienste der Truppe sind auf den Plakaten in den Anschlagkästen ersichtlich. Ebenso sind die WK-Daten im Internet abrufbar.