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Herzlich willkommen

Betreibungsauskunft

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskunft aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.

Auszüge aus dem Betreibungsregister über die eigene Person können schriftlich beim Betreibungsamt bestellt werden. Auszüge über Drittpersonen sind unter Beilage eines Interessennachweises (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, schriftliche Bestellung, Verträge u.s.w) und eines frankierten Rückantwortcouverts schriftlich beim Betreibungsamt zu bestellen. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Fehlt das frankierte Rückantwortkuvert, wird dieses verrechnet.

Registerauszüge können gegen Barzahlung auch persönlich am Schalter des Betreibungsamtes bezogen werden. Für Auszüge über die eigene Person ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen. Auszüge über Drittpersonen werden nur gegen Vorlage eines Interessennachweises abgegeben.

Schriftliche Auskunft: Fr. 17.00

Zuständige Abteilung