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Einleitung der Betreibung

Mit dem Einleitungsverfahren wird der Schuldner durch die Zustellung des Zahlungsbefehls letztmals aufgefordert, seine Schuld dem Gläubiger gegenüber zu begleichen, oder aber seinen Widerspruch gegen die Forderung innerhalb von zehn Tagen durch Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt Staufen geltend zu machen. Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag gilt die Forderung als vollumfänglich anerkannt und der Gläubiger hat das Recht, falls der Schuldner nicht die gesamte Forderung bezahlt, nach frühestens 20 Tagen die eigentliche Zwangsvollstreckung bzw. die Pfändung zu verlangen. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ist dieser über den Friedensrichter bzw. gerichtlich zu beseitigen bevor in dieser Angelegenheit eine weitere Betreibungshandlung gegen den Schuldner möglich ist. Nachdem der Rechtsvorschlag rechtsgültig beseitigt ist und der Schuldner nicht bezahlt hat, kann auch in diesem Falle die Fortsetzung der Betreibung bzw. die Pfändung verlangt werden.

Zuständige Abteilung