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Fortsetzungsbegehren

Fortsetzungsbegehren (Formular): Aarg. Betreibungsämter

Mit dem Fortsetzungsbegehren erklärt der Gläubiger, die Gläubigerin den Wunsch auf Fortsetzung der Betreibung (Pfändung, Pfandverwertung, Konkurs) der Schuldnerin oder des Schuldners.

Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen (es ist Sache des Gläubigers, die aktuelle Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen).

Das Begehren kann frühestens 20 Tage, jedoch innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner gestellt werden.

Beilagen:

  • Zahlungsbefehldoppel oder wenn der Zahlungsbefehl nicht durch unser Amt ausgestellt worden ist im Original
  • Gerichtlicher Entscheid über die Beseitigung des Rechtsvorschlages im Original
  • Rechtskraftbescheinigung(en) gemäss Hinweis auf dem gerichtlichen Entscheid im Original
  • Verlustschein im Original

Zuständige Abteilung