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Herzlich willkommen

Kosten für Zahlungsbefehl/Konkursandrohung

Gemäss Art. 18 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung (welche im Voraus zu bezahlen ist):

bis Fr. 100.00 Fr. 20.30
bis Fr. 500.00 Fr. 33.30
bis Fr. 1'000.00 Fr. 53.30
bis Fr. 10'000.00 Fr. 73.30
bis Fr. 100'000.00     Fr. 103.30
bis Fr.  1'000'000.00  Fr. 203.30
über Fr.    1'000'000.00  Fr. 413.30


Die Kostenvorschüsse sind dem Betreibungsbegehren in bar beizulegen, 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder auf das PC-Konto 50-6353-3 einzuzahlen.

Zuständige Abteilung