Rechtsvorschlag beseitigen
Rechtsöffnungsbegehren (Formular): Aarg. Betreibungsämter
Wenn ein Schuldner Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben hat, kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern es ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig.
Welches Verfahren eingeschlagen werden muss, hängt von der Art der Forderung ab:
Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung? Dann kann der Gläubiger beim Bezirksgericht Lenzburg (sofern der Schuldner in Staufen wohnt) die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.
In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage beim Friedensrichteramt des Kreises Schafisheim einreichen.
Friedensrichteramt Kreis XII
Postfach 16
5503 Schafisheim
Tel. 062 891 56 08