Navigieren in der Gemeinde Staufen

Herzlich willkommen

Retention

Retentionsbegehren (Formular): Aarg. Betreibungsämter

Vermieter oder Verpächter von Geschäfträumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten, in dem sich das Miet- bzw. Pachtobjekt befindet. Es wird empfohlen, dem Retentionsbegehren eine Kopie des Mietvertrages beizulegen.

Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:

  • Einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins
  • Einen verfallenen und den laufenden Jahrespachtzins

Zuständige Abteilung