Rückzug des Rechtsvorschlages
Der Schuldner kann seinen Rechtsvorschlag jederzeit zurückziehen. Dies hat dem Gläubiger oder dem Betreibungsamt gegenüber schriftlich zu erfolgen. Zieht der Schuldner den Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt zurück, ist dies dem Gläubiger mitzuteilen. Nach einem Rückzug durch den Schuldner kann der Gläubiger ohne weitere Formalitäten die Fortsetzung der Betreibung verlangen.
Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz
5600 Lenzburg
Telefon 062 886 01 70
Fax 062 886 01 71
Friedensrichteramt Kreis XII
Postfach 16
5503 Schafisheim
Tel. 062 891 56 08