Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche
Stundungsgesuch: www.ag.ch
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege/Lohnausweise
- Krankenkassenrechnung
- Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.