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Herzlich willkommen

Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche

Stundungsgesuch: www.ag.ch

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:

  • Mietvertrag
  • Einkommensbelege/Lohnausweise
  • Krankenkassenrechnung
  • Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Zuständige Abteilung