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Herzlich willkommen

Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Fr. 20.–
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Die Personendienste erteilen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.

Zuständige Abteilung