Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Fr. 20.–
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Die Personendienste erteilen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.