Meldefristen
Anmeldung
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei den Personendiensten persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
SchweizerInnen
- Heimatschein
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Mietvertrag
AusländerInnen
- heimatliches Reisedokument (Pass / Personalausweis)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- 1 neues Passfoto (bei Zuzug aus dem Ausland & bei Kantonswechsel, sonst nur wenn bisheriges Foto im Ausländerausweis nicht mehr aktuell ist)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)
- EU / EFTA Staatsangehörige: Arbeitsvertrag (bei Ersteinreise)
- Mietvertrag
- Krankenkassepolice
Adressänderung / Umzug
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach den Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Meldebestätigung
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
AusländerInnen
- Ausländerausweis
- Pass
- Meldebestätigung
Abmeldung
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei den Personendiensten persönlich ab.
Bei SchweizerInnen benötigen wir:
- Meldebestätigung
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
- Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Hauptwohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.
ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Pass
- Meldebestätigung
- Sie erhalten einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken. Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Personendiensten Kontakt aufzunehmen oder sich mittels Merkblatt Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung D4580 zu informieren.