AHV / IV / FAK / EO / EL / IPV
Weiterführende detaillierte Informationen zu den Themen
AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung |
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IV | Invalidenversicherung |
FAK | Familienausgleichskasse |
Erwerbsersatzordnung | |
Ergänzungsleistungen | |
IPV | Individuelle Prämienverbilligung |
finden Sie direkt unter den nachstehenden Links:
Aargauische Sozialversicherungsanstalt
Alter- und Hinterlassenenversicherung
Formular-Sammlung AHV/IV
Merkblätter AHV/IV
AHV-Ausweis, Erstellung, Verlust und Neuausstellung
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder elektronisch über den Online-Schalter erhältlich.
Bestellung AHV-Ausweis "Anmeldeformular"
AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätige/r oder Selbstsändige/r
Das Merkblatt hierzu erhalten Sie bei der SVA. Dieses gibt Ihnen weiterführende Informationen über die Voraussetzungen und Berechnungen für die Abrechnung. Informationen erteilt Ihnen gerne auch die Gemeindezweigstelle SVA.
Merkblatt "Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO"
Merkblatt "Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO"
AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
Mit Erreichen des 21. Lebensjahres sind AHV-Beiträge zu leisten. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt. Minimaler Jahresbeitrag für Ehegatten = Fr. 850.00 (2 x 425.00). Einzelpersonen müssen einen jährlichen Mindestbeitrag von Fr. 425.00 erreichen, um keine zusätzlichen Beiträge zu bezahlen.
Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
AHV-Beiträge - Überprüfung bisheriger Einzahlungen
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskassen, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform oder online erfolgen.
Merkblatt "Bestellung Kontoauszug"
Merkblatt "Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto (IK)
AHV-Beiträge - wenn ich mit Beitragszahlungen im Rückstand bin?
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
Weitere Formulare und Merkblätter finden Sie direkt auf der Homepage der Aargauischen Sozialversicherungsanstalt.