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Arbeitsvertrag, mündlich oder schriftlich?

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gelten auch in mündlicher Form. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, richten sich die Anstellungsbedingungen nach dem Obligationenrecht. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen.

Schweizerisches Obligationenrecht

Arbeitsvertrag, wer hilft bei Problemen?

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich an das Arbeitsgericht.

Arbeitsgericht Lenzburg

Bezirksgericht
Metzgplatz
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70
Fax 062 886 01 71
Zusammensetzung Bezirksgericht

Zuständige Abteilung

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