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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung von Ausländern

Im Kanton Aargau gelten folgende Einbürgerungsvoraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens 6 Jahre zu betragen hat)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen wohnhaft in Staufen vor Einreichung des Gesuchs
  • Erfolgereiche Integration
    • mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut
    • die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achten
    • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten
    • am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse im Speziellen
    • Sprachkompetenzen mündlich mindestens auf Referenzniveau B1 und schriftlich mindestens auf A2
    • bestandener staatsbürgerlicher Test (der Test wird von der Gemeinde durchgeführt)

Unter dem Link Einbürgerungstest finden Sie den elektronischen Test für die staatsbürgerlichen Kenntnisse. Er kann dort von allen interessierten Personen nach Bedarf geübt werden.

Das Gesuchsformular zur ordentlichen Einbürgerung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Dienstleistung

 

Erleichterte Einbürgerung

Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Gesuchsformulare können unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration per E-Mail bestellt werden. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt. 

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden. Ebenfalls sind Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) an das Staatssekretariat für Migration SEM zu richten.

Dienstleistung

 

Einbürgerung von Schweizern

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in derselben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat beschlossen. 

Die Gesuchsformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Dienstleistung

Einbürgerung von Schweizern: Kantonale Informationen

Zuständige Abteilung

open positions