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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Familiengericht Lenzburg ist die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für den Bezirk Lenzburg.

Bei der Führung von Beistandschaften werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und / oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Lenzburg
Familiengericht
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70
Fax 062 886 01 71

Zuständige Abteilung

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