Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das Familiengericht Lenzburg ist die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für den Bezirk Lenzburg.
Bei der Führung von Beistandschaften werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und / oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Lenzburg
Familiengericht
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70
Fax 062 886 01 71