Navigieren in der Gemeinde Staufen

Herzlich willkommen

Erbbescheinigung

Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnort des Erblassers.

Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Kontakt:
Bezirksgericht Lenzburg
Gerichtspräsidium
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70


Merkblatt Bestellung einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt

Bestellformular

Zuständige Abteilung

open positions