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Herzlich willkommen

Initiativbegehren

Stimmbürger/innen können durch die Einreichung eines Initiativbegehrens die Behandlung eines Gegenstandes in der Gemeindeversammlung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es die Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigten von Staufen.

Initiativbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Dienstleistung

Information zu kantonalen Initiativen
Information zu eidgenössischen Initiativen

Zuständige Abteilung