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Herzlich willkommen

Betreibungsferien und geschlossene Zeiten

Zwischen folgenden Zeiten und folgenden Tagen dürfen keine Betreibungshandlungen (z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls, Rechtsöffnung, Pfändung, Ausstellung eines Verlustscheins) vorgenommen werden:

  • sieben Tage vor und nach Ostern
  • sieben Tage vor und nach Weihnachten
  • vom 15. bis 31. Juli
  • Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr, sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen

 

Zuständige Abteilung