Betreibungsferien und geschlossene Zeiten
Zwischen folgenden Zeiten und folgenden Tagen dürfen keine Betreibungshandlungen (z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls, Rechtsöffnung, Pfändung, Ausstellung eines Verlustscheins) vorgenommen werden:
- sieben Tage vor und nach Ostern
- sieben Tage vor und nach Weihnachten
- vom 15. bis 31. Juli
- Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr, sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen