Navigieren in der Gemeinde Staufen

Herzlich willkommen

Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche

Hier gelangen Sie zum Stundungsgesuch

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen mit dem entsprechenden Beleg (Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenpolice, etc.) belegt werden.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Trotz der Stundung wird der Verzugsins (die aktuelle Höhe des Zinssatzes finden Sie auf der Steuerrechnung) ab dem 1. Tag nach der Fälligkeit bis zur vollständigen Bezahlung berechnet.

Zuständige Abteilung