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Fristverlängerung

Die Steuererklärung ist nach Möglichkeit fristgerecht einzureichen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kann schriftlich oder per Mail ein Fristerstreckungsgesuch beim Steueramt Staufen gestellt werden.

Fristerstreckungen können unter www.ag.ch/steuern neu auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche Code benötigt. Dieser ist auf der ersten Seite der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Zuständige Abteilung