Grundstückgewinn
Gewinne aus der Veräusserung von in der Gemeinde Staufen gelegenen Grundstücken oder Anteilen an solchen, welche im Privatvermögen sind, unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Diese wird auf dem Veräusserungserlös erhoben, wobei die so genannten Anlagekosten (Kaufpreis und Anlagekosten oder mittels Pauschale) vom Veräusserungserlös abgezogen werden können. Der Steuerbetrag wird anhand des steuerbaren Grundstückgewinnes mittels besitzdauerabhängigen Satz berechnet.