Navigieren in der Gemeinde Staufen

Herzlich willkommen

Lotteriegewinn

Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen (Lotterien, Sportwetten, Online-Teilnahme an Spielbankspielen etc.) sind ab 1 Million steuerbar. Sämtliche Gewinne aus privaten Geldspielen sind vollumfänglich steuerbar. Gewinne, welche aus konzessionierten Spielbanken erzielt werden, sind steuerfrei, sofern sie nicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen.

Die darauf abgezogene Verrechnungssteuer kann mit der Deklaration im Wertschriftenverzeichnis des jeweiligen Jahres zurückgefordert werden. Aus den einzelnen Gewinnen aus der Teilnahme an Geldspielen, welche nicht steuerfrei sind, werden 5 Prozent, jedoch höchstens CHF 5'000, als Einsatzkosten abgezogen.

Zuständige Abteilung