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Krankenkassen Prämienverbilligungen

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen fallen weg.

Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Website der SVA einen Code. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.

Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (Telefon 062 886 10 23). Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.

Detaillierte Informationen

Zuständige Abteilung