Meldung Mieterwechsel durch Vermieter (Drittmeldepflicht)
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt direkt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Voraussetzungen
Sie sind ein/e Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber.
Ablauf
Klicken Sie auf diesen Link des Kantons Aargau und folgen Sie den Anweisungen.
Fristen und Termine
Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.