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Bedingtes Feuerverbot wegen anhaltender Trockenheit - Gefahrenstufe 4

Im Kanton Aargau gilt aufgrund der grossen Trockenheit ab sofort die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr) mit bedingtem Feuerverbot.

Weitere Informationen zu den geltenden Verhaltensregeln und den zulässigen beziehungsweise verbotenen Feuerstellen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt des Kantons Aargau.

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit - Gefahrenstufe 4 von 5 - bedingtes Feuerverbot [pdf, 514 KB]