Bedingtes Feuerverbot wegen anhaltender Trockenheit - Gefahrenstufe 4
Im Kanton Aargau gilt aufgrund der grossen Trockenheit ab sofort die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr) mit bedingtem Feuerverbot.
Weitere Informationen zu den geltenden Verhaltensregeln und den zulässigen beziehungsweise verbotenen Feuerstellen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt des Kantons Aargau.
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit - Gefahrenstufe 4 von 5 - bedingtes Feuerverbot [pdf, 514 KB]