Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit
Gefahrenstufe 5 von 5
Beurteilung der aktuellen Lage (Hitze und Trockenheit)
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt und sich mit Bundesstellen sowie weiteren Kantonen abgesprochen. Aufgrund der erhöhten Risiken und Gefahren für die Bevölkerung sind die bereits gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 BSG angeordneten Massnahmen nicht mehr ausreichend. Es ist notwendig, umgehend ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet zu erlassen. Der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales hat daher dem Antrag für ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot stattgegeben. Dieses gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr.
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Viele Baumkronen sind bereits seit Anfang Juli verfärbt oder sogar kahl. Auch die vereinzelten Niederschläge vom vergangenen Wochenende haben keine Entspannung der Lage bewirken können. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.
Anordnung eines absoluten Feuerverbots und Feuerwerksverbots
Der KFS AG hat gestützt auf die obigen Ausführungen und in Absprache mit den genannten Experten dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales den Antrag gestellt, das seit 24. Juni 2026 geltende Feuerverbot zu verschärfen und auf das ganze Kantonsgebiet auszudehnen.
• Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
• Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
• Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.