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Aufhebung bedingtes Feuerverbot - weiterhin Vorsicht geboten

Waldbrandgefahrenstufe auf 3 von 5 (erhebliche Gefahr) heruntergestuft

Ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, ist das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Aargau aufgehoben. Grund dafür sind die Niederschläge der vergangenen Tage und die damit verbesserte Trockenheitssituation.

Die Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Gefahr) bleibt jedoch bestehen. Deshalb gilt weiterhin: Feuer nur mit der nötigen Vorsicht entfachen, bei Wind darauf verzichten und Löschmittel bereithalten. Lokale Feuerverbote sind weiterhin zu beachten. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit; Gefahrenstufe 3 von 5