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Steuerbezug (Inkasso)

Verantwortlich für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung; Zahlungsvorschläge sind dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Zuständige Abteilung