Steuern
Adresse
Abteilung Steuern
Zopfgasse 20
5603 Staufen
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Tel. 062 886 10 27
E-Mail
Kontaktpersonen Steuern
-
Barbara Kissling
Funktion- Leiterin Steuern
E-MailArbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
-
Marco Rölli
Funktion- Stv. Leitung Steuern
E-MailArbeitstage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
-
Roman Wernli
Funktion- Steuerfachmann
E-MailArbeitstage: Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Dienstleistungen
- Abgabe der Steuererklärung / Gesuch um Fristerstreckung
- Allgemein / Zuständigkeit Abteilung Steuern
- Auslandaufenthalt
- EasyTax (Steuererklärungssoftware)
- Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
- Formulare und Broschüren bestellen
- Fristverlängerung
- Grundstückgewinn
- Grundstückschätzungen
- Kapitalzahlungen
- Links Steueramt
- Lohnausweisformulare
- Lotteriegewinn
- Merkblätter und Richtlinien
- Nachsteuern und Bussen
- Provisorische Rechnung; Änderung der Einkommens- / Vermögensverhältnisse
- Quellensteuern
- Sekundäre Steuerpflicht
- Steuerberechnung
- Steuererlassgesuch
- Steuerfüsse
- Steuergesetz des Kantons Aargau
- Steuerpflicht allgemein
- Steuerregisterauszug
- Stundungsgesuch
- Todesfall (steuertechnische Hinweise)
- Verrechnungssteuern
- Wegleitung zur Steuererklärung
Beschreibung Steuern
Aufgaben
- Ausstellen von Steuerregisterauszüge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
- Jahressteuern (Grundstückgewinne und Kapitalzahlungen Säule 2 und 3)
- Nachsteuern
- Steuerveranlagungen allgemein und Landwirte
- Veranlagungen unterjährige sowie sekundär ausserkantonale
- Vollzug der Steuergesetzgebung
- Grundstückschätzungen
Das Steuerkonto des Kantons Aargau ist online
Ihr persönliches Steuerkonto zeigt Ihnen auf einen Blick die aktuellen Salden Ihrer geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern sowie Ihrer direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten. Eine detaillierte Rechnungsübersicht (mit optimalen Filteroptionen) erleichtert die Nachverfolgung Ihrer Zahlungen. Jeder Beleg ermöglicht Ihnen, die Buchungsinformationen zu überprüfen und für ausstehende Zahlungen eine QR-Rechnung zu generieren. Für die Nutzung Ihres Steuerkontos ist ein AGOV-Zugang vom Kanton erforderlich. Weitere Informationen werden vom Kantonalen Steueramt Anfang November 2025 publiziert.
eTAX AARGAU löst EasyTax ab
Per 26. Januar 2026 ersetzt eTAX AARGAU die bisherige Download-Lösung EasyTax, die von der Herstellerfirma nicht mehr länger angeboten wird. Mit eTAX AARGAU steht den Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Aargau eine neue Online-Lösung für das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung zur Verfügung. Die in vielen Kantonen bereits bewährte Anwendung wird direkt im Browser genutzt, so dass kein Herunterladen oder Installieren einer Software mehr notwendig ist.
Unverändert bleibt die Möglichkeit, die Steuererklärung vollständig auf Papier auszufüllen. Für juristische Personen ändert sich nichts: Die bereits bestehende Software eTAX AARGAU Juristische Per-sonen bleibt im Einsatz.
Für den Zugang ist eine AGOV-Registrierung erforderlich. AGOV ermöglicht ein sicheres Login zu kantonalen und kommunalen Online-Diensten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Weitere Informationen zu AGOV finden Sie unter www.ag.ch/agov.
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