Steuerbezug (Inkasso)
Verantwortlich für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen; Zahlungsvorschläge sind dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.