Eckzimmer Zopfhuus
Das Eckzimmer wird ausschliesslich für Sitzungszwecke - insbesondere ortsansässigen Vereinen und Organisationen vermietet. Das Zimmer kann online reserviert werden.
Sobald die Verwaltung die Reservation bearbeitet hat, werden die Gesuchsunterlagen zur Unterschrift zugestellt. Der Reservationsprozess findet ausschliesslich in digitaler Form statt und es werden keine Formulare auf dem Postweg zugestellt.
Übergangsphase infolge Umzug Schule
Der Umzug der Schule Staufen vom temporär genutzten Zopfhuus in das neu erstellte Primarschulhaus findet grösstenteils während der Herbstferien 2026 statt. Weiteres Kleinmaterial wird voraussichtlich bis in die Kalenderwoche 45 gezügelt. Bis dahin ist das Zopfhuus tagsüber weiterhin nur eingeschränkt nutzbar. Ab Montag, 9. November 2026, steht das Zopfhuus voraussichtlich wieder vollumfänglich zur Verfügung und kann ohne zeitliche Einschränkungen reserviert werden.
Wir danken für das Verständnis während dieser Übergangszeit.
Reglement
Im Reglement über die Benützung der Gemeindeliegenschaften Zopfhuus und Lindenplatz finden Sie sämtliche Richtlinien und weitere wichtige Informationen zu den Rechten und Pflichten während der Benützung des Eckzimmers im Zopfhuus. Bevor Sie eine Reservation tätigen, möchten wir Sie einladen, sich mit unserem Benützungsreglement vertraut zu machen.
Pikettzeiten Gemeindeliegenschaften
Montag - Freitag: 17.30 Uhr - 22.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Pikettnummer: 062 886 10 39
Zu den normalen Bürozeiten (07.00 Uhr - 11.45 Uhr / 13.00 Uhr - 17.30 Uhr) erreichen Sie die Leiterin Hausdienst, Jasmin Peterle oder der Leiter technischer Dienst, Renato Wölfli, telefonisch.
Lage
Das Eckzimmer befindet sich im Erdgeschoss. Er ist rollstuhlgängig.
Grösse
Das Eckzimmer bietet Platz für maximal 12 Personen (6 Tische, 12 Stühle) und hat eine Fläche von rund 30 m2.
Einrichtung
- Flipchart
- Wandtafel
- 2 Lavabos
Brandschutz
Diverses
- Administrative Anfragen zum Objekt sind frühzeitig an vermietungen@staufen.ch zu richten.
- Entwendetes oder nicht auffindbares Inventar wird dem Verursacher in voller Höhe weiterverrechnet.
- Zusätzliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten sowie weitere Zusatzaufwendungen durch den technischen Dienst werden pro Stunde zum ordentlichen Lohnansatz der Gemeinde verrechnet und dem Veranstalter belastet.
- Gemäss Bundesgesetz über den Schutz von Passivraucher, herrscht in sämtlichen Gemeindeliegenschaften striktes Rauchverbot. Das Rauchen beim Haupteingang ist ebenso untersagt.
Hier können Sie das Eckzimmer reservieren: Reservation Eckzimmer

Preise
Ortsansässige
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Sitzungen kommerzieller Institutionen |
max. 3h |
CHF 100.00 |
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Sitzungen von Vereinen, Verbänden, Non-Profit Organisationen usw. |
max. 3h |
kostenlos |
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Dauerbelegungen; wiederkehrende Sitzungen |
max. 3h |
kostenlos |
Auswärtige
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Sitzungen kommerzieller Institutionen |
max. 3h |
CHF 150.00 |
|
Sitzungen von Vereinen, Verbänden, Non-Profit Organisationen usw. |
max. 3h |
CHF 100.00 |
| Dauerbelegungen; wiederkehrende Sitzungen | max. 3h | CHF 50.00 |
Für Lokalbenützungen an zwei aufeinander folgenden Tagen ist die 1 1/2-fache Gebühr zu entrichten. Für Anlässe an drei aufeinander folgenden Tagen wird die zweifache Gebühr fällig.
Zusätzlich verrechnet werden die Aufwendungen für Kehrichtgebühren, allfällige Nachreinigungen und Ersatz von defektem und fehlendem Inventar gemäss den geltenden Ansätzen.
AGB
Die gesuchstellende Organisation beziehungsweise die verantwortliche Person anerkennt die obgenannten Preise. Wird das Gesuch nicht innert 10 Tagen nach Erhalt an die Gemeindekanzlei zurückgeschickt verfällt die Reservation.