Sporthalle
Soweit der Schulunterricht (inkl. Schulsport und Musikschule) und die Interessen der Einwohnergemeinde Staufen nicht beeinträchtigt werden, kann die Sporthalle am Hermenweg 16 in erster Linie ortsansässigen Vereinen und Institutionen überlassen werden.
Für private Feierlichkeiten wie Geburtstagsfeste, Hochzeitsfeiern, religiösen Feierlichkeiten und dergleichen werden die Räumlichkeiten der Schulanlage nicht vermietet.
Die Räumlichkeiten können am Samstag und Sonntag online reserviert werden. Anfragen bezüglich Reservationen unter der Woche sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Sobald die Verwaltung die eingegangene Reservation bearbeitet hat, erhalten die Gesuchsteller die Reservationsunterlagen zur Ergänzung und Unterschrift.
Reglement
Im Reglement über die Benutzung der Schulanlage Staufen finden Sie sämtliche Richtlinien und weitere wichtige Informationen zu den Rechten und Pflichten während der Benützung der Sporthalle(n). Bevor Sie eine Reservation tätigen, möchten wir Sie einladen, sich mit unserem Benützungsreglement vertraut zu machen.
Einrichtung
- 2 Hartplätze (mittels Trennwand abtrennbar)
- Kleine Kletterwand (Sporthalle 1)
- einzelgesteuerte Musikanlage (Sporthalle 1 und Sporthalle 2)
- Duschanlagen
Pikettzeiten Gemeindeliegenschaften
Montag - Freitag: 17.30 Uhr - 22.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Pikettnummer: 062 886 10 39
Zu den normalen Bürozeiten (07.00 Uhr - 11.45 Uhr / 13.00 Uhr - 17.30 Uhr) erreichen Sie die Leiterin Hausdienst, Jasmin Peterle oder der Leiter technischer Dienst, Renato Wölfli, telefonisch.
max. Auslastung der Sporthallen
Doppelsporthalle, Hermenweg 16:
- pro Sporthalle jeweils maximal 50 Personen
Gemäss der Aargauischen Brandschutzversicherung AGV wird empfohlen, bei einer Personenbelegung zwischen 200 und 500 Personen sowie brandgefährlichen Veränderungen (z. B. durch Dekorationen) Feuerwachen gemäss Temporäre Veranstaltungen AGV zu organisieren. Bezüglich dem Stellen von Feuerwachen ist vorgängig jeweils mit der zuständigen Person, Thomas Kieser, Rücksprache zu nehmen.
Diverses
- Entwendetes oder nicht auffindbares Inventar wird dem Verursacher in voller Höhe weiterverrechnet.
- Zusätzliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten sowie weitere Zusatzaufwendungen durch den technischen Dienst werden pro Stunde zum ordentlichen Lohnansatz der Gemeinde verrechnet und dem Veranstalter belastet.
- Gemäss Bundesgesetz über den Schutz von Passivraucher, herrscht in sämtlichen Gemeindeliegenschaften striktes Rauchverbot.
Hier können Sie die Schulanlage reservieren: Reservation Sportanlage




Preise
Gebührenansätze
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Hallenbenutzung je Halle
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Ortsansässig (gem. Vereinsverzeichnis) |
Auswärtig (Vereine, Schulen, Institutionen, Gruppierungen) |
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Veranstaltung Halbtag (max. sechs Stunden) |
CHF 200.00 |
CHF 300.00 |
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Veranstaltung ganztags |
CHF 400.00 |
CHF 500.00 |
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Veranstaltung ganze Woche |
CHF 1'000.00 |
CHF 1'400.00 |
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Dauerbelegungen (pro Stunde/Lektion) |
kostenlos |
CHF 50.00 |
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Aussenanlagen (Spielwiese, roter Platz, Beachvolleyballfeld etc.) |
Ortsansässig (gem. Vereinsverzeichnis) |
Auswärtig (Vereine, Schulen, Institutionen, Gruppierungen) |
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Einzelanlass ganztags |
kostenlos |
CHF 100.00 |
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Dauerbelegungen pro Benutzung (max. drei Stunden) |
kostenlos |
CHF 20.00 |
Weitere mögliche Aufwändungen wie Ersatz für Geschirr, Kehrichtentsorgungsgebühren, Nachreinigung oder ähnliches werden zusätzlich verrechnet.
AGB
Die gesuchstellende Organisation beziehungsweise die verantwortliche Person anerkennt die obgenannten Preise. Wird das Gesuch nicht innert 10 Tagen nach Erhalt an die Gemeindekanzlei zurückgeschickt verfällt die Reservation.
FAQ Gastgewerberecht
Das Lebensmittelinspektorat hat eine interessante FAQ zum Gastgewerberecht zusammengestellt. Fragen rund um Veranstaltungen, Bewilligungen usw. werden darin einfach erklärt: