Lindenplatz
Der Saal des Mehrzweckgebäudes Lindenplatz dient der Pflege und Förderung des kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der Gemeinde Staufen. Der Saal kann online reserviert werden. Sobald die Verwaltung die Reservation bearbeitet hat, werden die Gesuchsunterlagen zur Unterschrift zugestellt. Der Reservationsprozess findet ausschliesslich in digitaler Form statt und es werden keine Formulare auf dem Postweg zugestellt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Reglements über die Benützung des Mehrzweckgebäudes am Lindenplatz vom 1. Januar 2024, kann der Saal am Lindenplatz für private Anlässe nicht mehr an auswärtige (nicht in Staufen wohnhafte Personen) vermietet werden.
Lage
Der Saal befindet sich im ersten Stock. Ein Lift ist nicht vorhanden.
Grösse
Das Mehrzweckgebäude Lindenplatz bietet bei Bankettbestuhlung Platz für rund 70 Personen.
Einrichtung
- Aussenterrasse
- Stühle und Tische
- Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank
- WC für Damen und Herren
- Wasser, Strom und Heizung sind vorhanden
Geschirr- und Abtrockungstücher sowie Putzlappen müssen selber mitgebracht werden.
Gemäss Bundesgesetz über den Schutz von Passivraucher, herrscht in sämtlichen Gemeindeliegenschaften striktes Rauchverbot.
Hier können Sie den Lindenplatz reservieren: Reservation Lindenplatz
Preise
Ortsansässige
Vereine/Institutionen |
pro Tag |
CHF 200.00 |
Vereine/Institutionen |
pro Tag |
CHF 250.00 |
Privatpersonen |
pro Tag |
CHF 300.00 |
Auswärtige
Vereine/Institutionen |
pro Tag |
CHF 400.00 |
Vereine/Institutionen |
pro Tag |
CHF 450.00 |
Für Lokalbenützungen an zwei aufeinander folgenden Tagen ist die 1 1/2-fache Gebühr zu entrichten. Für Anlässe an drei aufeinander folgenden Tagen wird die zweifache Gebühr fällig.
Zusätzlich verrechnet werden die Aufwendungen für Kehrichtgebühren, allfällige Nachreinigungen und Ersatz von defektem Geschirr gemäss den geltenden Ansätzen.
Benützungsreglement
Reglement über die Benützung der Gemeindeliegenschaften Zopfhuus und Lindenplatz
AGB
Die gesuchstellende Organisation beziehungsweise die verantwortliche Person anerkennt die obgenannten Preise. Wird das Gesuch nicht innert 10 Tagen nach Erhalt an die Gemeindekanzlei zurückgeschickt verfällt die Reservation.
FAQ Gastgewerberecht
Das Lebensmittelinspektorat hat eine interessante FAQ zum Gastgewerberecht zusammengestellt. Fragen rund um Veranstaltungen, Bewilligungen usw. werden darin einfach erklärt: