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Herzlich willkommen

Lindenplatz

Der Saal des Mehrzweckgebäudes Lindenplatz dient der Pflege und Förderung des kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der Gemeinde Staufen. Der Saal kann online reserviert werden. Sobald die Verwaltung die Reservation bearbeitet hat, werden die Gesuchsunterlagen zur Unterschrift zugestellt. Der Reservationsprozess findet ausschliesslich in digitaler Form statt und es werden keine Formulare auf dem Postweg zugestellt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Reglements über die Benützung des Mehrzweckgebäudes am Lindenplatz vom 1. Januar 2024, kann der Saal am Lindenplatz für private Anlässe nicht mehr an auswärtige (nicht in Staufen wohnhafte Personen) vermietet werden. 

Lage

Der Saal befindet sich im ersten Stock. Ein Lift ist nicht vorhanden.

Grösse

Das Mehrzweckgebäude Lindenplatz bietet bei Bankettbestuhlung Platz für rund 70 Personen.

Einrichtung

  • Aussenterrasse
  • Stühle und Tische
  • Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank
  • WC für Damen und Herren
  • Wasser, Strom und Heizung sind vorhanden


Geschirr- und Abtrockungstücher sowie Putzlappen müssen selber mitgebracht werden. 

Gemäss Bundesgesetz über den Schutz von Passivraucher, herrscht in sämtlichen Gemeindeliegenschaften striktes Rauchverbot.

Hier können Sie den Lindenplatz reservieren: Reservation Lindenplatz

MZG Lindenplatz.jpg  MZG Saal.jpg  MZG Küche.jpg

Preise

Ortsansässige

Vereine/Institutionen
ohne Benützung der Küche

pro Tag

CHF 200.00

Vereine/Institutionen
mit Benützung der Küche

pro Tag

CHF 250.00

Privatpersonen

pro Tag

CHF 300.00

Auswärtige

Vereine/Institutionen
ohne Benützung der Küche

pro Tag

CHF 400.00

Vereine/Institutionen
mit Benützung der Küche

pro Tag

CHF 450.00

 

Für Lokalbenützungen an zwei aufeinander folgenden Tagen ist die 1 1/2-fache Gebühr zu entrichten. Für Anlässe an drei aufeinander folgenden Tagen wird die zweifache Gebühr fällig.

Zusätzlich verrechnet werden die Aufwendungen für Kehrichtgebühren, allfällige Nachreinigungen und Ersatz von defektem Geschirr gemäss den geltenden Ansätzen.

Benützungsreglement

Reglement über die Benützung der Gemeindeliegenschaften Zopfhuus und Lindenplatz

AGB

Die gesuchstellende Organisation beziehungsweise die verantwortliche Person anerkennt die obgenannten Preise. Wird das Gesuch nicht innert 10 Tagen nach Erhalt an die Gemeindekanzlei zurückgeschickt verfällt die Reservation.

FAQ Gastgewerberecht

Das Lebensmittelinspektorat hat eine interessante FAQ zum Gastgewerberecht zusammengestellt. Fragen rund um Veranstaltungen, Bewilligungen usw. werden darin einfach erklärt:

FAQ Gastgewerberecht