Zopfhuus
Der Zopfhuussaal dient der Pflege und Förderung des kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der Gemeinde Staufen. Der Saal kann online reserviert werden. Sobald die Verwaltung die Reservation bearbeitet hat, werden die Gesuchsunterlagen zur Unterschrift zugestellt. Der Reservationsprozess findet ausschliesslich in digitaler Form statt und es werden keine Formulare auf dem Postweg zugestellt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Reglements über die Benützung des Zopfhuus Staufen vom 1. Januar 2024, kann das Zopfhuus Staufen für private Anlässe nicht mehr an auswärtige (nicht in Staufen wohnhafte Personen) vermietet werden.
Sperrung Zopfhuus, Werktags ab Juli 2025 - Oktober 2026, jeweils bis 17.30 Uhr
Die Gemeinde Staufen benötigt bis zum Schuljahr 2026/2027 zusätzlichen Schulraum. Infolge temporärer Umnutzung gewisser Räumlichkeiten zu Schulzwecken, sind die beiden gemeindeeigenen Lokalitäten Zopfhuus und Lindenplatz ab Juli 2025 bis und mit Oktober 2026 unter der Woche jeweils von Montag-Freitag, bis 17.30 Uhr, gesperrt. Anfragen für Anlässe Werktags jeweils abends nach den genannten Zeiten sind schriftlich direkt an die Gemeindekanzlei (Vermietungen) zu machen. Die Gemeindekanzlei wird im Anschluss und nach Absprache mit der Schulverwaltung die Möglichkeiten zur Durchführung von Anlässen am Abend prüfen.
Reglement
Im Reglement über die Benützung der Gemeindeliegenschaften Zopfhuus und Lindenplatz finden Sie sämtliche Richtlinien und weitere wichtige Informationen zu den Rechten und Pflichten während der Benützung des Zopfhuus. Bevor Sie eine Reservation tätigen, möchten wir Sie einladen, sich mit unserem Benützungsreglement vertraut zu machen.
Pikettzeiten Gemeindeliegenschaften
Montag - Freitag: 17.30 Uhr - 22.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Pikettnummer: 062 886 10 39
Zu den normalen Bürozeiten (07.00 Uhr - 11.45 Uhr / 13.00 Uhr - 17.30 Uhr) erreichen Sie die Leiterin Hausdienst, Jasmin Peterle oder der Leiter technischer Dienst, Renato Wölfli, telefonisch.
Lage
Der Saal befindet sich im Erdgeschoss. Er ist rollstuhlgängig.
Grösse
Das Zopfhuus bietet bei Bankettbestuhlung Platz für rund 80 Personen.
Einrichtung
- Aussenterrasse
- Parkplätze für ca. 19 Autos
- Bühne
- Stühle und Tische (16 Tische, Grösse 180 cm x 75 cm, 4 Tische 120 cm x 75 cm)
- Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspüler und Kühlschrank/Gefrierfach mit 3 Schubladen
- Geschirrtücher & Putzlappen
- Kaffeemaschine (Gebühr siehe Anhang Reglement)
- WC für Damen und Herren
- Wasser, Strom und Heizung sind vorhanden
Diverses
- Entwendetes oder nicht auffindbares Inventar wird dem Verursacher in voller Höhe weiterverrechnet.
- Zusätzliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten sowie weitere Zusatzaufwendungen durch den technischen Dienst werden pro Stunde zum ordentlichen Lohnansatz der Gemeinde verrechnet und dem Veranstalter belastet.
- Gemäss Bundesgesetz über den Schutz von Passivraucher, herrscht in sämtlichen Gemeindeliegenschaften striktes Rauchverbot. Das Rauchen beim Haupteingang ist ebenso untersagt.
Hier können Sie das Zopfhuus reservieren: Reservation Zopfhuus


Eckzimmer

Preise
Ortsansässige
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Vereine/Institutionen
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pro Tag |
CHF 200.00 |
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Vereine/Institutionen
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pro Tag |
CHF 250.00 |
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Privatpersonen |
pro Tag |
CHF 300.00 |
Auswärtige
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Vereine/Institutionen
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pro Tag |
CHF 400.00 |
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Vereine/Institutionen
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pro Tag |
CHF 450.00 |
Für Lokalbenützungen an zwei aufeinander folgenden Tagen ist die 1 1/2-fache Gebühr zu entrichten. Für Anlässe an drei aufeinander folgenden Tagen wird die zweifache Gebühr fällig.
Zusätzlich verrechnet werden die Aufwendungen für Kehrichtgebühren, allfällige Nachreinigungen und Ersatz von defektem Geschirr gemäss den geltenden Ansätzen.
AGB
Die gesuchstellende Organisation beziehungsweise die verantwortliche Person anerkennt die obgenannten Preise. Wird das Gesuch nicht innert 10 Tagen nach Erhalt an die Gemeindekanzlei zurückgeschickt verfällt die Reservation.
FAQ Gastgewerberecht
Das Lebensmittelinspektorat hat eine interessante FAQ zum Gastgewerberecht zusammengestellt. Fragen rund um Veranstaltungen, Bewilligungen usw. werden darin einfach erklärt: